Wildtiere
Rehwild im Porträt
Die vertrauteste Wildart des Landes — Lebensweise, Ansprechen, Bejagung.
Jagdzeiten · Der Almanach
Jede Wildart hat ihren Kalender aus Jagd- und Schonzeit. Dieser Almanach macht die Jagdzeiten in Bayern lesbar — Art für Art, mit dem Link zur maßgeblichen Verordnung statt einer Abschrift, die veraltet.

Jagdzeiten sind kein Brauchtum, sondern Verordnungsrecht: Das Bundesjagdgesetz gibt den Rahmen, die AVBayJG legt für Bayern fest, von wann bis wann eine Art bejagt werden darf. Alles außerhalb dieser Spannen ist Schonzeit. Wer Jagdzeiten in Bayern anwenden will, braucht deshalb zwei Dinge: die Logik des Kalenders — und den Verordnungstext für die Zahl. Zu jeder porträtierten Art verlinkt diese Seite das Wildtier-Ressort: dort steht, wie die Art lebt, hier, warum ihr Jahr so geschnitten ist, wie es geschnitten ist.
So ist die Übersicht unten zu lesen: Die Art steht vorn, die Gliederung nennt Geschlecht und Altersklasse — und genau daran hängt alles, denn häufig gelten je Klasse eigene Zeiten. Wer die Klasse nicht sicher anspricht, kann den Kalender nicht anwenden, gleich wie genau er ihn kennt; darum steht die Gliederung hier und die Monatsspanne im Verordnungstext. Das ist keine Auslassung, sondern die Arbeitsteilung, die trägt: Eine Spanne, die wir abschreiben, altert ab dem Tag des Abschreibens — der amtliche Text hinter dem Link tut das nicht.
Wichtig für alle, die gerade die Jägerprüfung vorbereiten: Gelernt wird nicht die Tabelle von heute, sondern das System dahinter — denn Zeiten ändern sich, das Prinzip bleibt.
Hinter jeder Datumszeile steht Biologie. Wild braucht Ruhe, wenn es am verletzlichsten ist: in der Setz- und Aufzuchtzeit, wenn Kitze im Gras liegen und führende Muttertiere jede Störung teuer bezahlen; in der Brutzeit des Federwilds; im Spätwinter, wenn jede unnötige Flucht Reserven kostet, die bis zum ersten Grün reichen müssen. Schonzeiten übersetzen diese Rhythmen in Recht — sie sind kein Misstrauen gegen die Jagd, sondern ihr biologisches Fundament.
Dazu kommt der Elterntierschutz: Führende Stücke genießen besonderen Schutz, weil ihr Verlust den Nachwuchs mitträfe. Und nicht zuletzt dienen Ruhezeiten dem ganzen Lebensraum — gestörtes Wild verlagert sich, äst anders, verursacht andere Schäden. Wie eng Jagdruhe und Naturschutz zusammenhängen, zeigt das eigene Ressort.
Auch ohne Datumszeilen hat das Jagdjahr eine Dramaturgie, und wer sie kennt, liest die Tabellen mit anderen Augen.
Das Frühjahr gehört weithin der Ruhe: Setz- und Brutzeit verlangen Zurückhaltung, im Revier dominiert die Hege — Kirrungen werden gepflegt, Hochsitze repariert, Wildäcker bestellt. Es ist zugleich die Zeit des Beobachtens: Wer jetzt viel sitzt und wenig schießt, kennt im Herbst sein Revier.
Der Sommer bringt die ersten ernsthaften Ansitze und mit der Ernte die Bewegung: Fallende Felder nehmen dem Wild Deckung, die Wildschadensfrage wird konkret, und in vielen Revieren beginnt die intensivste Schwarzwildzeit.
Der Herbst ist die dichteste Zeit des Waidwerks — Bewegungs- und Gesellschaftsjagden, Erntejagden, die großen Nachsuchen. Jetzt zahlt sich aus, was über das Jahr geübt wurde, vom Schießstand bis zum Hund.
Der Winter schließlich fordert Augenmaß: Notzeiten, Schnee und knappe Reserven machen jede Störung folgenreich. Was jetzt noch gejagt wird und was Ruhe braucht, entscheidet der Kalender der Verordnung strenger denn je — und die Waidgerechtigkeit oft noch strenger als der Kalender.
Welche Art in welchem Monat konkret frei ist, beantwortet allein der Verordnungstext. Die Übersichten unten zeigen, welche Arten dem Jagdrecht unterliegen und wie sie gegliedert sind — die Zeiten selbst gehören in die Verordnung, nicht in eine Abschrift.
| Wildart | Gliederung |
|---|---|
| Rehwild | Bock · Schmalreh · Ricke · Kitz |
| Schwarzwild | Keiler · Bache · Frischling |
| Rotwild | Hirsch · Alttier · Kalb |
| Gamswild | Bock · Geiß · Kitz |
So klar das System ist, so wichtig sind seine Ausnahmen. Behörden können Jagdzeiten im Einzelfall verlängern, verkürzen oder aufheben — etwa wenn die Tierseuchenlage ein schärferes Eingreifen beim Schwarzwild verlangt oder der Zustand des Bergwaldes eine andere Bejagung des Schalenwilds. Auch die Abschussplanung setzt eigene Akzente: Sie bestimmt für die planbejagten Arten, wie viel innerhalb der Jagdzeit erlegt werden soll — der Kalender sagt „wann", der Plan sagt „wie viel".
Wo findet man solche Abweichungen? Amtliche Anordnungen werden von den zuständigen Behörden öffentlich bekannt gemacht — über die Amtsblätter der Landkreise und die Mitteilungswege der unteren Jagdbehörden; Revierinhaber werden bei revierbezogenen Anordnungen direkt beteiligt. Wer als Gast jagt, fragt schlicht den Revierinhaber: Er muss die örtliche Lage kennen.
Für die Praxis folgt daraus eine einfache Regel: Der Almanach ist die Landkarte, die örtliche Bekanntmachung ist das Wetter. Wer ein Revier führt oder als Gast jagt, prüft beides — die landesweite Verordnung und das, was die zuständige Behörde für den konkreten Landkreis verfügt hat.
Manche Arten stehen im Jagdrecht, tragen aber keine Jagdzeit: Sie sind ganzjährig geschont. Für sie gilt die Hegepflicht trotzdem — geschützt wird also nicht weniger, sondern mehr. Zum Teil überlagert zusätzlich das Naturschutzrecht die jagdrechtliche Schonung; welche Verordnungen dann greifen und welche Ausnahmen es gibt, ordnet unser Beitrag über den Artenschutz. Ein Beispiel aus dem Bergwald ist das Auerwild.
Zum Schluss die Frage, die dieser Seite ihre Form gibt: Wie hält man einen Überblick über die Jagdzeiten in Bayern verlässlich? Unsere Antwort ist ein Verfahren, kein Versprechen. Erstens: Was sich mit jeder Verordnungsänderung ändern kann, wird hier nicht abgeschrieben, sondern verlinkt — nie aus Sekundärquellen, Foren oder Gedächtnis. Zweitens: Was bleibt, steht hier ausführlich — die Systematik, die Gliederung der Arten, die Gründe hinter den Schonzeiten; das veraltet nicht. Drittens: Der Weg zur maßgeblichen Fassung ist von jeder Seite aus einen Klick entfernt, damit jede Leserin und jeder Leser die Angabe in Minuten selbst prüfen kann — ein Almanach, der zwischen Dauerhaftem und Tagesaktuellem nicht unterscheidet, wäre keiner.
So verstanden ist diese Seite weniger Nachschlagewerk als Arbeitsmittel: die Landkarte fürs Jahr, die man neben die örtlichen Bekanntmachungen legt — nicht an ihre Stelle. Fehler, die uns Leserinnen und Leser melden, korrigieren wir und vermerken die Korrektur offen im Beitrag.
Die Schonzeit ist der Zeitraum, in dem eine Wildart nicht bejagt werden darf — meist, weil Aufzucht, Brut oder besondere Belastungen des Wildes Vorrang haben. Außerhalb der Schonzeit läuft die Jagdzeit; beides zusammen ergibt den Jahresrhythmus jeder Art.
Weil sie Verordnungsrecht sind: Der Verordnungsgeber passt Zeiten an, wenn Bestände, Wildschäden oder Seuchenlagen es verlangen. Genau deshalb arbeitet dieser Almanach mit Stand-Datum und verlinkt die Rechtsgrundlagen — verbindlich ist allein der aktuelle Verordnungstext.
Ja. Manche Arten unterliegen zwar dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschont; bei anderen greift zusätzlich das Naturschutzrecht. Welche Regeln sich dann überlagern, erklärt unser Beitrag zum Artenschutz und seinen Ausnahmeverordnungen.
In Gruppen statt als Liste: Arten mit ähnlicher Biologie tragen oft ähnliche Zeiten — wer die Logik von Setzzeit, Brutzeit und Elterntierschutz verstanden hat, kann viele Zeilen herleiten statt auswendig lernen. Und immer die aktuelle Fassung lernen: Der Prüfungsstoff folgt der Verordnung, nicht dem Lehrbuchjahrgang.
Die Schonzeit gehört zu den ernstesten Regeln des Jagdrechts; Verstöße können empfindliche Folgen bis hin zum Verlust des Jagdscheins haben. Die Einzelheiten regeln die Gesetze — die Haltung dahinter ist einfacher: Die Schonzeit ist der Teil der Jagd, in dem das Nicht-Jagen das Waidwerk ist.
Häufig ja: Die Verordnung differenziert bei vielen Arten nach Geschlecht und Altersklasse — beim Rehwild etwa zwischen Bock, Schmalreh, Ricke und Kitz. Deshalb führt die Tabelle diese Gliederung eigens auf, und deshalb ist das sichere Ansprechen des Wildes die Voraussetzung dafür, den Kalender überhaupt anwenden zu können.
Grundlage ist die landesweite Verordnung; im Einzelfall können Behörden abweichende Anordnungen treffen, etwa aus Gründen der Seuchenbekämpfung oder des Waldschutzes. Wer ein Revier führt, prüft deshalb neben dem Almanach immer die örtlichen Bekanntmachungen.
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