JAGDLAND BAYERN

Jagdschein · Vertiefung

Die Jagderlaubnis: erster Schlüssel zum Revier

Zwischen bestandener Prüfung und eigenem Revier liegt fast immer ein Blatt Papier: die Jagderlaubnis, im Revieralltag Begehungsschein genannt. Was sie regelt, was sie nicht regelt — und wie man zu ihr kommt.

Von der Redaktion · 21. April 2026

Rechtlich ist die Sache schlicht: Wer das Jagdausübungsrecht in einem Revier innehat, kann anderen die Jagd dort gestatten. Diese Gestattung ist die Jagderlaubnis — meist schriftlich, oft auf ein Jagdjahr befristet, immer an den gültigen Jagdschein des Gastes gebunden. Praktisch ist sie viel mehr: das Lehrverhältnis des Waidwerks. Die allermeisten Jägerinnen und Jäger sammeln ihre ersten Jahre als Erlaubnisnehmer, bevor sie über die Jagdmöglichkeiten für Jungjäger hinaus eigene Verantwortung übernehmen.

Was eine gute Erlaubnis regelt

Die Erlaubnis kann eng oder weit gefasst sein — vom einzelnen Ansitz auf Einladung bis zur entgeltlichen Dauererlaubnis mit fester Abschussvereinbarung. Weil der Revierinhaber für das Geschehen im Revier geradesteht, gilt: Je klarer das Papier, desto ruhiger das Verhältnis. Bewährt hat sich, mindestens diese Punkte schriftlich zu fassen:

Typische Regelungspunkte einer Jagderlaubnis (redaktionelle Übersicht, kein Vertragsmuster)
RegelungspunktÜbliche Fragen
GeltungRevier(-teil), Befristung, Widerruf
UmfangWildarten, Klassen, Stückzahl, Mitnahme von Gästen
JagdbetriebAnsitzeinteilung, Kirrungen, Hundeeinsatz, Nachtjagd
Wildbret & TrophäeWem gehört das erlegte Stück, wer versorgt es
PflichtenNachsuche, Meldungen, Mitarbeit bei der Hege
EntgeltPauschale, nach Abschuss oder unentgeltlich gegen Mitarbeit

Ebenso wichtig ist das Ungeschriebene: Eine Erlaubnis ist Vertrauenssache und bleibt jederzeit kündbar. Wer sie als Dienstleistung missversteht, verliert sie schneller, als sie ausgestellt war.

Das Muster zum Herunterladen

Für den Einstieg stellt die Redaktion ein neutrales Muster-PDF des Jagderlaubnisscheins bereit — als Gedankenstütze für das Gespräch zwischen Revierinhaber und Gast, nicht als Ersatz für rechtliche Beratung im Einzelfall. Jedes Revier hat eigene Gepflogenheiten; das Muster nennt die Punkte, die geklärt sein sollten, und lässt Raum für das, was nur vor Ort entschieden werden kann.

Geld oder Mitarbeit?

Die ehrlichste Währung im Revier ist selten der Überweisungsträger. Viele Erlaubnisse laufen ganz oder teilweise über Mitarbeit: Hochsitzbau im Frühjahr, Kirrungsbetreuung, Treiben und Anstellen auf der Drückjagd, die ungeliebte Nachtschicht im Maisschlag. Für Jungjäger ist dieses Modell doppelt wertvoll — es senkt die Kosten und beschleunigt genau das Lernen, für das die Erlaubnis gedacht ist. Wer dagegen nur zahlen will, kauft sich Ansitze, aber kein Revierwissen.

Wie man zu einer Erlaubnis kommt

Der verlässlichste Weg führt über Sichtbarkeit im richtigen Sinn: im Vorbereitungskurs Kontakte pflegen, bei Hege- und Reviertagen mitarbeiten, auf Drückjagden als Treiber oder Hundeführer helfen, zuverlässig erscheinen und zuverlässig absagen. Reviere vergeben Erlaubnisse an Menschen, die sie kennen. Der zweite Weg sind öffentliche Angebote — etwa der staatlichen Forstverwaltung —, bei denen Bedingungen und Vergabe transparent geregelt sind; Einzelheiten nennt der Überblick über die Jagdmöglichkeiten in Bayern.

Und dann gilt der älteste Ratschlag des Revierhofs: Die erste Erlaubnis ist keine Endstufe, sondern eine Eintrittskarte. Wer sie als Lehrzeit begreift — fragt, hilft, zuhört —, hat nach wenigen Jahren das, was kein Papier verschaffen kann: einen Ruf.

Häufige Fragen zur Jagderlaubnis

Sind Jagderlaubnisschein und Begehungsschein dasselbe?

Im Kern ja: „Begehungsschein" ist der eingebürgerte Name für die schriftliche Jagderlaubnis, die ein Revierinhaber einem Gast erteilt. Die Bezeichnungen wechseln je nach Gegend; entscheidend ist der Inhalt der Erlaubnis, nicht ihre Überschrift.

Was kostet ein Begehungsschein?

Das reicht von unentgeltlich — gegen Mitarbeit im Revier — bis zu namhaften Beträgen in gefragten Lagen. Zahlen nennt dieser Beitrag bewusst nicht: Sie streuen zu stark, um verlässlich zu sein. Ein fairer Maßstab ist, was der Gast an Aufwand und Verantwortung tatsächlich übernimmt.

Haftet der Erlaubnisinhaber für Wildschäden?

Der Wildschadensersatz trifft grundsätzlich den Revierinhaber beziehungsweise Pächter — nicht den Gast. Gerade deshalb regeln gute Erlaubnisse genau, was der Gast schießen darf: Der Inhaber trägt die Folgen. Details im Beitrag zum Wildschaden.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) — gesetze-bayern.de — Link geprüft: Juli 2026
  2. Bundesjagdgesetz (BJagdG) — gesetze-im-internet.de — Link geprüft: Juli 2026