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Jagd und Jäger in Bayern


In Bayern gibt es rund 51.000 Jäger, die eine Jagdfläche von 6,8 Millionen Hektar bewirtschaften. Davon entfallen 88% auf private und kommunale Flächen, nur 0,8 Millionen Hektar (ca. 12%) sind Staatsforste. Lediglich 34% der Landesfläche sind bewaldet, der größte Teil der Jagdflächen sind Wiesen und Felder.

Die Jagd unterliegt in Deutschland einer strengen gesetzlichen Regelung und einer genau festgelegten staatlichen Organisation. Diese besteht aus:

  • der obersten Jagdbehörde im Landwirtschaftministerium zuständig für Gesetze und Verordnungen
  • den höheren Jagdbehörden bei den Bezirksregierungen
  • den unteren Jagdbehörden in den Landratsämtern u.a. zuständig für Jagdscheine, Jagdpachtverträge und Abschusspläne

Wer darf in Deutschland jagen ?


Jagen darf nur, wer einen Jagdschein hat. Voraussetzung sind hierfür:

  • umfangreicher Lehrgang, in Bayern rund eineinhalb Jahre lang,
  • praktische Arbeit in einem Revier unter Anleitung eines erfahrenen Jägers,
  • strenge, staatliche Jägerprüfung (Grüne Abitur).

Das Bundesjagdgesetz schreibt u. a. folgende Inhalte für die schriftliche, mündliche und praktische Jägerprüfung vor:

Kenntnis der Wildarten, Wildbiologie, Jagdrecht, Naturschutzrecht, Tierschutzrecht, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdbetrieb, Führung von Jagdwaffen, Behandlung des erlegten Wildes.

Siehe hierzu auch "Wie werde ich Jäger?".



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