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Videobotschaften des BJV-Präsidenten

Der Bayerische Jagdverband wird zukünftig in regelmäßigen Abständen auf seiner Internetseite Videobotschaften des Präsidenten veröffentlichen.

Prof. Dr. Jürgen Vocke äußert sich dabei zu jagdpolitisch relevanten Themen.

Um das Video ansehen zu können, klicken Sie bitte auf das Bild. Den hierfür benötigten Quick Time Player können Sie hier kostenlos herunterladen.

 

Neue Flyer "Jagd und Jäger in Bayern" erhältlich

Die neuen Flyer "Jagd und Jäger in Bayern" sind ab sofort beim Bayerischen Jagdverband erhältlich.

Senden Sie Ihre Bestellung bitte an die Geschäftsstelle, Hohenlindner Straße 12, 85622 Feldkirchen oder per E-Mail an info[at]jagd-bayern.de.

Unter dem folgenden Link können Sie den Flyer online abrufen:

Flyer "Jagd und Jäger in Bayern"

 

"Natur erleben und begreifen“ – Erfolgreiche Initiative des Bayerischen Jagdverbands

Jäger des anerkannten Naturschutzverbands bringen Kindern und Jugendlichen im Revier Natur und Naturschutz nahe – Das Reh ist nicht das Kind vom Hirsch

„Natur erleben und begreifen“, eine Initiative des Bayerischen Jagdverbandes, hat ein ganz bestimmtes Ziel: Sie gibt Kindern und Jugendlichen die Chance, die Tier- und Pflanzenwelt mit allen Sinnen zu erleben und zu begreifen. Das ganze Jahr über laden Jäger bayernweit hunderte von Kindergärten, Schulklassen und andere Gruppen in ihr Revier ein, um mit ihnen Flora und Fauna zu erforschen und sie für die Natur, den Naturschutz und die Nutzung der Natur wie die Jagd zu sensibilisieren. „Besonders die jüngsten Schüler sind eine wichtige Zielgruppe der Umweltbildung, denn in den frühen Jahren entwickeln sich Werte und Normen“, sagt Prof. Dr. Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbands.

Während der Unterricht im Klassenzimmer nicht immer den Geschmack der Schüler trifft, kommt der Unterricht im Wald bei Kindern und Jugendlichen an. „Natur erleben und begreifen“ ist eine gelungene Kombination aus Abenteuer, Erlebnis und Wissensvermittlung ganz nach dem Geschmack der Schüler bis in die höheren Klassen. Das Interesse von Schulen und Kindergärten an solchen Führungen ist groß, wie der Bayerische Jagdverband in München mitteilt. Viele Tausende Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler nehmen bayernweit daran teil.

Der Jäger kann zwar nicht garantieren, dass die Kinder oder Jugendlichen in seinem Revier am helllichten Tag  Rehe, Füchse oder gar Wildschweine zu sehen bekommen. Aber garantiert stoßen sie auf ihrem Weg durch den Forst auf viel Interessantes. Zum Beispiel auf Spuren, die Wildtiere zu jeder Jahreszeit hinterlassen. Vom Jäger zur Fährtensuche ermuntert entdecken die „Naturdetektive“, die mit offenen Augen im Wald unterwegs sind, plötzlich Dinge, an denen sie  bisher achtlos vorüber gingen. Sie lernen die Namen von Schwammerln, Kräutern und Beeren kennen und lernen auch, was sich Schmackhaftes daraus zubereiten lässt. Und sie lernen, dass das Reh nicht das Kind vom Hirsch ist.

Kindergärtnerinnen und Lehrer, die Interesse an einem Ausflug mit dem Jäger in den Wald haben, sollten sich an den örtlichen Jagdverein wenden. Die vollständige Liste ist zu finden unter http://www.jagd-bayern.eu/?id=178 

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Blinder Alarm für Bayern - BJV hat geprüft: Waffenbesitzsteuer für Jäger in Bayern unzulässig!

In der Öffentlichkeit, insbesondere in Baden-Württemberg, ist die Zulässigkeit einer Waffenbesitzsteuer diskutiert worden. Demnach ist daran gedacht, den Besitz von mehr als drei Schusswaffen mit einer örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuer zu belegen. Es kann dahin gestellt bleiben, wie eine solche Steuererhebung nach den maßgeblichen Vorschriften in Baden-Württemberg zu bewerten wäre. In Bayern jedenfalls würde die Erhebung einer solchen Gemeindesteuer aus vier Gründen scheitern.

  1. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG verbietet ausdrücklich die Erhebung einer Jagdsteuer. Das Anknüpfen an den Besitz von mehr als drei Schusswaffen, die für die Jagd verwendet werden, würde jedoch einen Steuertatbestand zum Inhalt haben, der auf notwendige Elemente der Jagd abstellt. Insoweit würde es sich um eine Form einer Jagdsteuer handeln, die in Bayern als Bagatellsteuer gesetzlich verboten ist.

  2. Art. 2 Abs. 3 KAG würde für die Genehmigung einer entsprechenden gemeindlichen Steuersatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierung) die Zustimmung des Staatsministeriums des Innern voraussetzen. Das Staatsministerium des Innern hat in ständiger Praxis die Zustimmung zu entsprechenden gemeindlichen Steuersatzungen versagt. Die Rechtsprechung hat dies für rechtsmäßig erachtet (BayVGH NVwZ 1983, 758).

  3. Gemeindliche Verbrauch- und Aufwandsteuern setzen nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 KAG den Tatbestand der Örtlichkeit voraus. Der danach erforderliche örtliche Bezug fehlt indessen beim Besitz von Jagdwaffen, weil diese beispielsweise überall im In- und Ausland gleichermaßen verwendet werden können.

  4. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 105 Abs. 2a GG darf eine örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer lediglich an die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen anknüpfen. Damit darf eine solche gemeindliche Steuer zwangsläufig nur eine privatnützige Einkommens- oder Vermögensverwendung als Grundlage haben. Die Verwendung von Jagdwaffen ist jedoch ein nicht hinweg zu denkender Teil der Ausübung der Jagd. Die Ausübung der Jagd erfolgt indes im öffentlichen Interesse, wie namentlich auch § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BJG belegt. Dass die Ausübung der Jagd in wesentlicher Beziehung im öffentlichen Interesse liegt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayVGH BayVBl 2010, 434). Damit ist die Erfüllung des Voraustatbestands des Art. 105 Abs. 2a GG wie des Art. 3 Abs. 1 und 2 KAG ausgeschlossen.

GG: Grundgesetz, KAG: Bayer. Kommunalabgabengesetz, BJG: Bundesjagdgesetz, BayVGH: Bayer. Verwaltungsgerichtshof

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Interforst 2010  - Der Bayerische Jagdverband im Gespräch

Stand des Bayerischen Jagdverbandes Anlaufpunkt für alle Fragen rund um die Jagd

Prof Vocke stellt Staatsminister Helmut Brunner und der Bayerischen Waldkönigin den Stand des BJV vor.
Albert Füracker, MdL, zusammen mit Jagdkönigin Susanne Schmid und BJV Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke und BJV Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Reddemann umrahmt durch die Jagdhornbläser des BJV München.
S.H. Phillipp Freiherr von und zu Guttenberg, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände e.V. (im Bild in der Mitte), und Sepp Spann, Vorsitzender des Bayerischen Waldbesitzerverbandes im Gespräch mit BJV Pressesprecher Thomas Schreder.
Enormer Andrang am Stand des BJV mit den Bläsern der Kreisgruppe Ingolstadt.

Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist wieder mit einem Stand auf der Messe Interforst vertreten. Zusammen mit der BayWa stellt der BJV in der Halle B6 aus. Für den BJV ist die Beteiligung an der Messe Interforst eine wichtige Möglichkeit mit allen Beteiligten rund um den Wald direkt ins Gespräch zu kommen. „Miteinander Reden bringt die Leute zusammen!“

Trotz der enorm heißen Temperaturen finden täglich unzählige Waldbesitzer den Weg an den Stand des BJV, um ihre Fragen rund um die Jagd zu erörtern. BJV Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke, der täglich den Kontakt zu den Waldbesitzern aber auch zu den Vertretern der Behörden und Verbände sucht, konnte bereits am ersten Tag der Messe Staatsminister Helmut Brunner den Stand des BJV vorstellen. „Besonders interessiert uns dabei herauszufinden, was die Waldbesitzer wollen. In einer kleinen Umfrage möchten wir mehr über die waldbaulichen Ziele der Waldbesitzer herausfinden“, so Vocke.  Auch der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag, Albert Füracker, MdL, konnte von Präsident Vocke am Stand begrüßt werden. Sepp Spann, Vorsitzender des Bayerischen Waldbesitzerverbandes und S.H. Phillipp Freiherr von und zu Guttenberg, der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände e.V., haben ebenfalls einen Abstecher zum BJV gemacht, um einen weiteren Gesprächstermin zu planen.

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Der BJV schmiedet Allianz mit befreundeten Verbänden

Einzelheiten können Sie dem unten stehenden Allianzpapier entnehmen.

Allianzpapier

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Wichtige Information für den Transport von Munition bei Flugreisen

Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Ausnahmegenehmigung des Bundesministeriums des Innern mit Schreiben vom 15. April 2010 und mit Wirkung vom 29. April 2010 bezüglich des Anhangs (Liste der im aufgegebenen Gepäck verbotenen Gegenstände) oben genannter Verordnung, die uns auf Nachfrage vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie/Referat Sicherheit im Luftverkehr übermittelt wurde. Diese Regelung macht deutlich, dass die bisherige Handhabung letztlich beibehalten werden kann.

Im aufgegebenen Gepäck (= Reisegepäck)  ist das Mitführen von Munition (Patronen für Handfeuerwaffen) zum persönlichen Gebrauch für eine Person vorbehaltlich der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der aktuellen Fassung der Gefahrgutvorschriften für die Mitnahme von gefährlichen Gütern nach dem Luftverkehrsgesetz, erlaubt. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts unter www.lba.de verfügbar.

Die waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei inner- und außereuropäischen Flugreisen zusätzlich die dort gültigen Bestimmungen zu beachten sind.

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Landesjagdverband Bayern e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen

Tel.: 089/990 234 -0 / Fax: 089/990 234 35, E-Mail: info[at]jagd-bayern.de

 



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